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Anhörung zum Bericht „Zukunft der gymnasialen Maturität“

Der folgende Text wurde von der Homepage des VSG übernommen. Einzelheiten finden Sie hier: https://vsg-sspes.ch/publikationen/vernehmlassungsantworten/

Der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG) dankt der EDK, dem SBFI und der Steuergruppe für den sorgfältigen und ausgewogenen Bericht, der eine gute Grundlage für die künftige Arbeit bildet. Der VSG dankt insbesondere auch dafür, dass die Betroffenen von Beginn an in den Prozess einbezogen wurden. Der VSG ist grundsätzlich mit den Aussagen und der Stossrichtung des Berichts einverstanden und hält die aufgezeigten Handlungsfelder für richtig. Die Erkenntnisse decken sich sehr gut mit den Eckwerten des VSG zu einer allfälligen Revision von MAR (verabschiedet im März 2019) und RLP (verabschiedet im September 2018). In diesen Papieren sind folgende Hauptforderungen des VSG formuliert: 

  • Der Artikel 5 des MAR ist im Kern zu belassen und als Referenzpunkt zu verwenden.
  • Der RLP ist differenziert und im Hinblick auf das allenfalls angepasste MAR zu überarbeiten.
  • Der Fächerkanon, die Wahlmöglichkeiten, die Gewichtung und Verteilung der Fächeranteile und die Bestehensnormen sind koordiniert zu überdenken.
  • Lehrfreiheit und Möglichkeit für Innovationen sind unbedingt zu gewährleisten.
  • Die bewährte Autonomie der Kantone und Schulen ist zu bewahren.
  • Alle Betroffenen sind einzubeziehen.
  • Für den ganzen Prozess sind genügend Zeit und Ressourcen einzuplanen.

Rede von Urs Schwager (JT 2018/19)

Die nachfolgende Rede hielt Urs Schwager anlässlich der TKMS-Jahrestagung 2018/19 am 13. Februar 2019 an der Kantonsschule Romanshorn. Mit freundlicher Erlaubnis veröffentlichen wir sie an dieser Stelle in ihrer Gänze.


Sie haben für die heutige Tagung das Thema „Stellung des Gymnasiums im Kanton Thurgau“ gesetzt. Dazu habe ich im Grusswort in der Einladungsbroschüre schon einiges ausgeführt, insbesondere was die Situation in unserem Kanton anbelangt. Und Anne Varenne hat in ihrem Text Aspekte beleuchtet, die im Bildungsbericht Schweiz aus vor allem bildungsökonomischer Sicht thematisiert wurden. Lassen Sie mich jetzt den Fokus kurz auf die Stellung des Gymnasiums in der Gesellschaft generell richten.

Der Bundesrat hat einen Bericht vorgestellt, in dem die Folgen der demografischen Entwicklung für den Bildungsbereich beschrieben werden. Danach ist die Nachfrage nach Personen mit einer Hochschulbildung enorm hoch. So hoch, dass sie nur zu zwei Dritteln mit inländischen Arbeitskräften gedeckt werden kann (TA vom 31. Januar 2019). Der hohe Akademisierungsgrad beunruhigt Bildungsökonomen nicht, solange die Hochschulen nicht am Arbeitsmarkt vorbei ausbilden. Von Seiten der Wirtschaft und des Gewerbeverbandes wird dagegen gleich gewarnt, ja nicht den universitären Hochschulbereich weiter auszubauen. Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Gewerbeverbandes, sorgt sich, dass das heute ausgeglichene Verhältnis der Studierendenzahlen zu einseitig zugunsten der Universitäten kippen könnte. Der Bericht des Bundesrates widerspricht dem zwar, aber Sie sehen: nur am Arbeitsmarkt ausgerichtete Hochschulbildung zählt.

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Worst-Case-Szenarien

Auch wenn sie aus Thurgauer Sicht momentan (zum Glück) ein unrealistisches
Worst-Case-Szenario ist, zeigt die Situation unserer Berufskollegen in den USA auf, wie wichtig ein hoher Organisationsgrad in der Lehrerschaft plötzlich werden kann.

Wer mehr erfahren will, dem sei die Quelle des Zitats weiter unten zur Lektüre empfohlen (http://time.com/longform/teaching-in-america/). Der erste Abschnitt dieses TIME-Artikels vom 13.9.2018 ist fast schon niederschmetternd:

Hope Brown can make $60 donating plasma from her blood cells twice in one week, and a little more if she sells some of her clothes at a consignment store. It’s usually just enough to cover an electric bill or a car payment. This financial juggling is now a part of her everyday life—something she never expected almost two decades ago when she earned a master’s degree in secondary education and became a high school history teacher. Brown often works from 5 a.m. to 4 p.m. at her school in Versailles, Ky., then goes to a second job manning the metal detectors and wrangling rowdy guests at Lexington’s Rupp Arena to supplement her $55,000 annual salary. With her husband, she also runs a historical tour company for extra money.

 

Immer weniger Unterrichtszeit am Gymnasium

Das Gymnasium leidet unter dem kontinuierlichen Entzug von Unterrichtszeit

Eine Studie des Vereins Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer ergibt, dass die Unterrichtszeit an den Schweizer Gymnasien in den letzten 30 Jahren trotz zunehmender Aufgaben teilweise massiv gesunken ist.

Dr. Lucius Hartmann, Vizepräsident des Vereins Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer, weist in einer Studie nach, dass die Unterrichtszeit seit der Einführung des Maturitätsanerkennungsreglements Ende der 90er Jahre an den Gymnasien je nach Kanton um bis zu 10% gesunken ist. Zudem gibt es markante Unterschiede bei der Unterrichtszeit zwischen den Kantonen. Die Unterrichtsziele, auf die sich die Universitäten abstützen, sind jedoch gleich geblieben.

Der VSG ist überzeugt, dass der Unterricht an den Gymnasien nach wie vor von hoher Qualität ist, dass jedoch die Zeit fehlt für die notwendige Vertiefung des Unterrichtsstoffs und die nachhaltige Aneignung der von Hochschulen und Gesellschaft verlangten Kompetenzen.

Die Politik ist gefordert, den Gymnasiastinnen und Gymnasiasten die notwendige Unterrichtszeit zur Verfügung zu stellen. Für zusätzliche Bildungsziele wie zum Beispiel im Fach Informatik ist zusätzliche Unterrichtszeit erforderlich.

Die Studie finden Sie unter: Lucius Hartmann, Studie Unterrichtszeit am Gymnasium 2000-2017. (Übernommen von http://www.vsg-sspes.ch)

Weiterhin “Politverbot” für GymnasiallehrerInnen im Aargau

Aargauer Kantonsangestellte wie Mittelschullehrer und Polizisten können gemäss Kantonsverfassung nicht in den Grossen Rat gewählt werden. Das Parlament will wie der Regierungsrat daran nicht rütteln.

Der Grosse Rat lehnte nach langer Diskussion ein Postulat zur Lockerung der geltenden Regelung mit 72 zu 62 Stimmen ab. Der Regierungsrat muss nun nicht prüfen, ob sich Kantonsangestellte künftig ins Parlament wählen lassen können.

Das “Politverbot” für Kantonsangestellte war in der Vergangenheit im Aargau wiederholt diskutiert worden. Die geltende, strenge Regelung wurde jeweils bestätigt.

Die Verweigerung des passiven Wahlrechtes sei ein wesentlicher Eingriff in die politischen Rechte, heisst es im abgelehnten Postulat aus den Reihen von CVP, BDP, SP, Grüne, GLP und EVP.

Der Regierungsrat sollte dazu aufgefordert worden, die Wählbarkeit von Personen in den Grossen Rat zu prüfen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Kantons stehen. Auch Lehrpersonen an kantonalen Schulen und Kantonspolizisten sollten in den Grossen Rat gewählt werden können.

Gegen Vermischung

Gegen das Anliegen sprachen sich die Fraktionen FDP und SVP aus. Es gehe um die Vermeidung von Interessen- und Loyalitätskonflikten, hielt die FDP fest. Immer mehr Funktionen würden heute klar getrennt, um eine Vermischung von Kompetenzen zu verhindern. Nach Ansicht der SVP muss verhindert werden, dass es künftig noch mehr Interessenskonflikte gibt.

Die SP argumentierte, dass passive Wahlrecht sei in der Demokratie wichtig. Es brauche eine gerechte Lösung. Es gebe keine übermässige Machtfülle, wenn ein Lehrer oder Polizist seine Interessen im Grossen Rat vertrete. Alle Grossräte seien letztlich Interessenvertreter.

Aargau kennt strenge Regeln

Die Kantonsverfassung legt fest, dass dem Grossen Rat nicht angehören kann, wer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des kantonalen Rechts steht. Ausnahmen sind in einem Gesetz geregelt. So sind die Lehrkräfte der Volksschule von der sogenannten Unvereinbarkeit ausgenommen.

Volksschullehrpersonen sind Gemeindeangestellte. Sie sind nicht dem Regierungsrat unterstellt. Diese unterschiedlichen Spielregeln für Lehrpersonen verstossen gemäss Regierungsrat nicht gegen die in der Bundesverfassung verankerte Gewährleistung der politischen Rechte.

Es solle vermieden werden, dass Staatsangestellte ihre eigene Amtsführung sowie diejenige ihrer Vorgesetzten kontrollieren könnten. In einem solchen Fall würde die formelle Hierarchie gemäss Regierungsrat “faktisch auf den Kopf gestellt”.

Die bisherige Aargauer Regelung sei sinnvoll, sagte Regierungsrat Urs Hofmann (SP). Auf Bundesebene gebe es noch strengere Regelungen. So dürfe kein Grenzwächter Mitglied des Nationalrats sein.

(aus: Aargauer Zeitung vom 6.3.2018, https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/aargauer-parlament-haelt-an-politverbot-fuer-staatsangestellte-fest-132288092

Zulassung zur Lehrerausbildung soll einfacher werden

Um zur Ausbildung als Gymnasiallehrperson zugelassen zu werden, soll künftig kein Universitäts-Master mehr nötig sein. Ein Fachhochschul-Master in einem MAR-Fach (z.B. Informatik, Chemie, Sport) sowie Zusatzleistungen an der Universität sollen reichen. Auf Primar- und Sekundarstufe I soll neu eine Berufsmaturität ohne Prüfung in allgemeinbildenden Fächern, dafür mit Zusatzleistungen genügen. Für die Ausbildung als Primarlehrperson sollen Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik definitiv zugelassen werden. Das schlägt die EDK in ihrer Anhörung zur Revision der Lehrdiplome vom 5. Februar 2018 vor. Ziel ist eine Zusammenführung mehrerer Rechtstexte und eine formale Bereinigung vor dem Hintergrund des neuen Hochschulgesetzes 2011. Die Anhörungsfrist dauert bis zum 30. Juni 2018. (übernommen von http://www.vsg-sspes.ch)

Vernehmlassung zur Rechtsstellungsverordnung

Wie mittlerweile bekannt sein dürfte, hat sich die Rechtsstellungsverordnung für Mittel- und Berufsschullehrpersonen kürzlich geändert. Die unten zur Verfügung gestellten Unterladen ermöglichen unseren interessierten Mitgliedern einen Einblick in die Vernehmlassung und den Werdegang der aktuell gültigen Rechtsstellung. Das Engagement von Bildung Thurgau kann in dieser Sache nicht hoch genug geschätzt werden!

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