Positionspapier «Berufsauftrag»

Veröffentlicht am: 26.05.2026

Weil ein beträchtlicher Teil der Arbeitszeit der Lehrpersonen als Vertrauensarbeitszeit definiert ist und diese wesentlich zur Attraktivität des Berufs beiträgt, ist aus Sicht des VSG allein ein mittlerer Regulierungsgrad zielführend. Die verschiedenen Tätigkeiten einer Lehrperson und die dazugehörige Entlöhnung lassen sich am besten durch zwei Dimensionen erfassen, womit sich neun Fälle ergeben:
1. die drei Bereiche Unterricht, Schule und Weiterbildung
2. die drei Varianten verpflichtend und im Pensum enthalten; verpflichtend mit separater Entlöhnung; nicht verpflichtend und mit separater Entlöhnung

Positionspapier «Berufsauftrag»

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