Archiv für den Monat: April 2018

Weiterhin “Politverbot” für GymnasiallehrerInnen im Aargau

Aargauer Kantonsangestellte wie Mittelschullehrer und Polizisten können gemäss Kantonsverfassung nicht in den Grossen Rat gewählt werden. Das Parlament will wie der Regierungsrat daran nicht rütteln.

Der Grosse Rat lehnte nach langer Diskussion ein Postulat zur Lockerung der geltenden Regelung mit 72 zu 62 Stimmen ab. Der Regierungsrat muss nun nicht prüfen, ob sich Kantonsangestellte künftig ins Parlament wählen lassen können.

Das “Politverbot” für Kantonsangestellte war in der Vergangenheit im Aargau wiederholt diskutiert worden. Die geltende, strenge Regelung wurde jeweils bestätigt.

Die Verweigerung des passiven Wahlrechtes sei ein wesentlicher Eingriff in die politischen Rechte, heisst es im abgelehnten Postulat aus den Reihen von CVP, BDP, SP, Grüne, GLP und EVP.

Der Regierungsrat sollte dazu aufgefordert worden, die Wählbarkeit von Personen in den Grossen Rat zu prüfen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Kantons stehen. Auch Lehrpersonen an kantonalen Schulen und Kantonspolizisten sollten in den Grossen Rat gewählt werden können.

Gegen Vermischung

Gegen das Anliegen sprachen sich die Fraktionen FDP und SVP aus. Es gehe um die Vermeidung von Interessen- und Loyalitätskonflikten, hielt die FDP fest. Immer mehr Funktionen würden heute klar getrennt, um eine Vermischung von Kompetenzen zu verhindern. Nach Ansicht der SVP muss verhindert werden, dass es künftig noch mehr Interessenskonflikte gibt.

Die SP argumentierte, dass passive Wahlrecht sei in der Demokratie wichtig. Es brauche eine gerechte Lösung. Es gebe keine übermässige Machtfülle, wenn ein Lehrer oder Polizist seine Interessen im Grossen Rat vertrete. Alle Grossräte seien letztlich Interessenvertreter.

Aargau kennt strenge Regeln

Die Kantonsverfassung legt fest, dass dem Grossen Rat nicht angehören kann, wer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des kantonalen Rechts steht. Ausnahmen sind in einem Gesetz geregelt. So sind die Lehrkräfte der Volksschule von der sogenannten Unvereinbarkeit ausgenommen.

Volksschullehrpersonen sind Gemeindeangestellte. Sie sind nicht dem Regierungsrat unterstellt. Diese unterschiedlichen Spielregeln für Lehrpersonen verstossen gemäss Regierungsrat nicht gegen die in der Bundesverfassung verankerte Gewährleistung der politischen Rechte.

Es solle vermieden werden, dass Staatsangestellte ihre eigene Amtsführung sowie diejenige ihrer Vorgesetzten kontrollieren könnten. In einem solchen Fall würde die formelle Hierarchie gemäss Regierungsrat “faktisch auf den Kopf gestellt”.

Die bisherige Aargauer Regelung sei sinnvoll, sagte Regierungsrat Urs Hofmann (SP). Auf Bundesebene gebe es noch strengere Regelungen. So dürfe kein Grenzwächter Mitglied des Nationalrats sein.

(aus: Aargauer Zeitung vom 6.3.2018, https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/aargauer-parlament-haelt-an-politverbot-fuer-staatsangestellte-fest-132288092